Rückstausicherung

Gemäß § 5 Abs. 2 der Entwässerungssatzung des ZMA hat sich jeder Grundstückseigentümer gegen den Rückstau des Abwassers aus der Abwasseranlage selbst zu schützen.

RückstauSchema

Weitere Informationen können Sie in unserem Merkblatt nachlesen:

Download Merkblatt „Rückstausicherung“