Aufgaben

Für alle Kommunen in Deutschland besteht die Pflicht zur Ableitung und Behandlung von Abwasser. Dazu hatte das Land Hessen allen Entsorgungsträgern zur Pflicht gemacht, die Kanäle regelmäßig zu überprüfen und festgestellte Schäden zu beseitigen. Gleichzeitig werden die Einleitungsbestimmungen für Abwässer aus Kläranlagen stetig verschärft, so dass neben der Kanalsanierung auch die Investitionen in neue Klärtechniken unumgänglich sind.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe haben die Gemeinden Fronhausen, Lahntal und Münchhausen sowie die Städte Gladenbach, Neustadt, Rauschenberg und Wetter Ende 2004 den Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke (ZMA), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, gegründet und ihre Abwasseranlagen auf den ZMA übertragen.
Der ZMA unterhält und finanziert seitdem 20 Kläranlagen, 81 Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken, 52 Pumpwerke sowie ca. 485 km Abwasserkanäle, die sich aus der ländlichen Prägung des Verbandsgebietes ergeben. Diese enorme Leitungslänge verteilt sich dabei auf derzeit 15.384 Gebührenzahler, was einer Länge von ca. 31,5 m/Gebührenzahler entspricht.