GEBÜHREN
Der ZMA darf als Körperschaft des öffentlichen Rechts langfristig keinen Gewinn erzielen. Sämtliche vom ZMA erhobenen Gebühren dienen allein der Deckung der tatsächlich entstandenen Kosten. Der ZMA ist dabei verpflichtet, mit den Gebühren sorgfältig umzugehen und Kosten nur im notwendigen Maße entstehen zu lassen.
Gebühr /Beitrag
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nachlesen in
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aktuelle Höhe
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Abwasserbeitrag für Neuanschlüsse
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§ 10ff EWS
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7,37 €/m2 Veranlagungsfläche bei
eingeschossiger Bebauung |
Grundstücksanschlusskosten (Hausanschlussleitung)
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§ 22 EWS
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tatsächlich
entstandene Kosten
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Schmutzwassergebühr
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§ 26ff EWS
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4,12 €/m3
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Niederschlagswassergebühr
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§ 24 ff EWS
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0,66 €/m3
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Schlamm aus Kleinkläranlagen & Abwasser aus Gruben
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§ 28 EWS |
Der ZMA darf als Körperschaft des öffentlichen Rechts langfristig keinen Gewinn erzielen. Sämtliche vom ZMA erhobenen Gebühren dienen allein der Deckung der tatsächlich entstandenen Kosten. Der ZMA ist dabei verpflichtet, mit den Gebühren sorgfältig umzugehen und Kosten nur im notwendigen Maße entstehen zu lassen.
Genehmigung eines Antrages auf Anschluss eines Grundstückes
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40 €
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Abnahme einer Grundstücksentwässerungsanlage
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50 €
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Genehmigung der Einleitung von Abwasser
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40 €
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Überwachung der Einleitung nicht häuslichen Abwassers
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50 €
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Durchführung eines Widerspruchsverfahrens
*siehe auch Gebührenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung
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25 € – 2.500 € |