GEBÜHREN

Der ZMA darf als Körperschaft des öffentlichen Rechts langfristig keinen Gewinn erzielen. Sämtliche vom ZMA erhobenen Gebühren dienen allein der Deckung der tatsächlich entstandenen Kosten. Der ZMA ist dabei verpflichtet, mit den Gebühren sorgfältig umzugehen und Kosten nur im notwendigen Maße entstehen zu lassen. 

 

Gebühr /Beitrag
nachlesen in
aktuelle Höhe
Abwasserbeitrag für Neuanschlüsse
§ 10ff EWS

7,37 €/m2

Veranlagungsfläche bei
eingeschossiger Bebauung
Grundstücksanschlusskosten (Hausanschlussleitung)
§ 22 EWS
tatsächlich
entstandene Kosten
Schmutzwassergebühr
§ 26ff EWS
4,12 €/m3
Niederschlagswassergebühr
§ 24 ff EWS
0,66 €/m3

Schlamm aus Kleinkläranlagen &

Abwasser aus Gruben
§ 28 EWS

 

Der ZMA darf als Körperschaft des öffentlichen Rechts langfristig keinen Gewinn erzielen. Sämtliche vom ZMA erhobenen Gebühren dienen allein der Deckung der tatsächlich entstandenen Kosten. Der ZMA ist dabei verpflichtet, mit den Gebühren sorgfältig umzugehen und Kosten nur im notwendigen Maße entstehen zu lassen. 

 

Genehmigung eines Antrages auf Anschluss eines Grundstückes
40 €
Abnahme einer Grundstücksentwässerungsanlage
50 €
Genehmigung der Einleitung von Abwasser
40 €
Überwachung der Einleitung nicht häuslichen Abwassers
50 €
Durchführung eines Widerspruchsverfahrens
*siehe auch Gebührenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung
25 € – 2.500 €