Niederschlags- und Schmutzwassergebühr

Die Überprüfung der Höhe der Gebühren wird regelmäßig durchgeführt.

Ab dem 01.01.2019 gibt es eine einheitliche Schmutzwassergebühr für das gesamte Verbandsgebiet.

Gebührensätze der ZMA Mitgliedskommunen seit 01.01.2023

  • Niederschlagswasser: Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche (versiegelte Fläche), von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro m² wird eine Gebühr von 0,66 Euro jährlich erhoben.
  • Schmutzwasser: Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Die jährliche Gebühr hierfür beträgt 4,12 Euro/m³.