Abzugszähler
Achtung: Formular gilt nicht für Gemeinde Münchhausen und Stadt Rauschenberg
(bitte an Ihre Gemeinde/Stadtverwaltung wenden)
Gartenbewässerung und Viehhaltung
Einbau eines privaten Wasserzählers
Für Frischwasserentnahmen, die nicht dem Abwasserkanal zugeführt werden – wie z.B. für die Gartenbewässerung oder Viehhaltung – kann ein Abzug bei der Berechnung der Abwassergebühren beantragt werden. Dazu ist die Messung der Wassermenge über einen privaten Wasserzähler notwendig.
Für den ordnungsgemäßen Einbau des Zählers sind folgende Bedingungen zu beachten:
Der Zähler muss von einem von Ihnen zu beauftragenden zertifizierten Installateur eingebaut und verplombt werden. Die Kosten dafür sind von Ihnen zu tragen.
Der Zähler muss fest in der Wasserleitung installiert sein und verplombt werden können. Es ist z.B. nicht zulässig, den Wasserzähler einfach auf den Entnahmehahn aufzuschrauben.
Der Einbauort des privaten Zählers darf nicht vor dem Hauptwasserzähler liegen.
Nach der Einbaustelle dürfen nur noch Entnahmestellen liegen, deren Wasser nach Gebrauch nicht der Kanalisation zugeleitet wird.
Zwischen einer Brauchwasseranlage (z.B. Zisterne) und der Frischwasseranlage darf keine feste Verbindung bestehen (ganz wichtig aus hygienischen, haftungsrechtlichen und gesundheitlichen Gründen).
Als Download steht eine Einbaumeldung zur Verfügung, die Sie bitte ausgefüllt und vom Installateur unterschrieben an uns zurücksenden.
Maßgebend für den Einbau sind die Bestimmungen des § 27 der Entwässerungssatzung des ZMA. Danach kann der ZMA den Einbauort des privaten Zählers bestimmen. Bei nicht regelkonformer Beachtung wird der Einbau als „Abzugszähler“ bei der Berechnung der Abwassergebühr nicht anerkannt.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der private Zähler nach dem Eichgesetz alle 6 Jahre von Ihnen zu wechseln ist. Andernfalls erfolgt kein Abzug bei der Berechnung der Abwassergebühren.
Zisternen
Abhängig davon, ob ein Überlauf der Zisterne an den öffentlichen Kanal vorhanden ist und abhängig von der Nutzungsart des Zisterneninhalts, kann sich eine Reduzierung der gebührenrelevanten Fläche ergeben.
Möglich ist die Nutzung des Wassers zur Gartenbewässerung oder als Brauchwassernutzung. Dabei ist zu beachten, dass bei Brauchwassernutzung ein entsprechender Nachspeisezähler installiert werden muss, da sich die Abwassermenge durch diese Wassermengen erhöht.