Entwässerungsantrag

Für den Neubau einer Grundstücksentwässerungsanlage und den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist ein Entwässerungsantrag nötig. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung beim ZMA einzureichen.

Es werden dabei zwei Fälle unterschieden:

  • Ihr Baugrundstück befindet sich in einem Neubaugebiet oder Ihnen ist bekannt, dass bereits eine Grundstücksanschlussleitung bis auf Ihr Grundstück vorverlegt wurde:
    Download  ZMA Entwässerungsantrag – Hausanschlussleitung vorhanden
  • Für Ihr Baugrundstück ist noch keine Grundstücksentwässerungsleitung vorverlegt:
    Download  ZMA Entwässerungsantrag – Hausanschlussleitung nicht vorhanden

Haben Sie keine Kenntnis darüber, ob Ihr Grundstück bereits über eine Anschlussleitung verfügt, fordern Sie eine Planauskunft an. Sofern uns Informationen zur Entwässerungssituation vorliegen, senden wir Ihnen diese gerne kostenlos zu.
Link zu Planauskunft

Sie erhalten nach Einreichung des Antrages eine Entwässerungsgenehmigung. Diese kostet 40,- €. Die Auflagen der Genehmigung sind bei der Ausführung der Grundstücksentwässerungsanlage zu beachten.

Neue Grundstücksentwässerungsleitungen im öffentlichen Bereich werden ausschließlich durch den ZMA hergestellt. Dazu findet eine Baustellenbesprechung statt, in der die genaue Lage des Anschlusses festgelegt wird. Der ZMA beauftragt dann ein Tiefbau-Unternehmen aus seinem Jahresvertrag. Dieses Tiefbau-Unternehmen stellt den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz her und rechnet mit dem ZMA ab. Die Herstellungskosten aus der geprüften Tiefbau-Rechnung werden zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 12 % an Sie weiterberechnet.

Folgende Unterlagen sind dem Entwässerungsantrag beizufügen:

  • Lageplan, mind. Maßstab 1:500 (Sh. Antragsunterlagen)
  • Längsschnitt, Maßstab 1:100
  • Grundriss Erdgeschoss (bei Bauvorhaben ohne Keller) oder Grundriss Kellergeschoss, Maßstab 1:100
  • Kopie des Grundbuchauszuges zum Eigentumsnachweis
  • Baubeschreibung, formlos
  • Beschreibung des Gewerbebetriebes (falls Gewerbebetrieb)