Genehmigung Sondereinleitung

Einleitung von Grundwasser

Es ist nicht zulässig, Grundwasser (Wasser aus Drainagen) in die Kanalisation einzuleiten. Sollten Sie Grundwasserabsenkungen, Grundwassersanierungsmaßnahmen oder Pumpversuche planen, können zeitlich begrenzte Sondergenehmigungen erteilt werden.

Hierfür sprechen Sie uns einfach direkt an:
Ansprechpartner Herr Muth 06421/ 95389-0

Einleitung von Bohrwasser

Bei Erdwärmetiefenbohrungen fällt Bohrwasser an. Dieses darf unter Einhaltung bestimmter Einleitebedingungen in die vorhandene Kanalisation eingeleitet werden. Für das Einleiten von Bohrwasser in die Kanalisation ist ein Antrag auf Einleitung von Bohrwasser nötig. Dieser ist beim ZMA einzureichen.

Sie erhalten von uns eine Einleitegenehmigung mit der möglichen Einleitestelle, den Einleitebedingungen, sowie die Anschrift der zuständigen Kläranlage. Dort ist der Bohrbeginn anzuzeigen. Ein Mitarbeiter der Kläranlage kommt auf der Baustelle vorbei und führt gegebenenfalls Absetzversuche durch. Die Einleitegenehmigung ist für Sie kostenlos.