Außerbetriebnahme eines Hausanschlusses
Außerbetriebnahme Anschlussleitung
Sie können uns das ausgefüllte Formular per Post oder per Email unter info@zma-mittelhessen.de zukommen lassen.
Ihre Anschlussleitung wird dann kurz hinter dem Hauptkanal (öffentlicher Bereich) fachgerecht durch eine vom ZMA beauftragte Firma verschlossen und ist damit stillgelegt. Eine Veränderung der Anschlussleitung darf nach § 3 Abs. 4 der Entwässerungssatzung ausschließlich vom ZMA vorgenommen werden.
Die Kosten der Veränderung/Verschließung der Anschlussleitung sind nach § 22 Abs. 1 Entwässerungssatzung dem ZMA in der tatsächlich entstandenen Höhe (Kosten der Baufirma zzgl. 12% Planung und Bauleitung ZMA) zu erstatten. Nach Beendigung der Maßnahme erhalten Sie hierüber einen entsprechenden Kostenbescheid.