Zuständigkeiten

Bitte prüfen Sie vor einer Störmeldung, wer für die Behebung der Störung zuständig ist. Für Ihre eigenen Anlagen bis zur Grundstücksgrenze sind Sie selbst verantwortlich, der ZMA ist zuständig für die Anlagen hinter der Grundstücksgrenze. Bezüglich der Kosten sehen Sie bitte in die untenstehende Tabelle.

  Grundstücks-
entwässerungsanlagen
Anschlussleitungen Sammelleitungen
Eigentum Privat Privat ZMA
Betrieb Privat ZMA ZMA
Herstellung/ Unterhaltung Privat ZMA ZMA
Kosten Privat Privat ZMA

Trennsystem

Mischsystem

    Wer meldet die Störung

    Ort der Störung

    Beschreibung

    Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

     

     

    Ansprechpartner - Störfall

    Während der Dienstzeit (Mo-Do 8:30 – 15:15 Uhr, Freitags bis 12:30 Uhr):

    Für das Verbandsmitglied Neustadt

    Fr. Schorbach
    Tel.: 06421 95389-273
    E-Mail: n.schorbach@zma-mittelhessen.de

    Für das Verbandsmitglied Rauschenberg

    Hr. Niggemann
    Tel.: 06421 95389-24
    E-Mail: n.niggemann@zma-mittelhessen.de

    Für die Verbandsmitglieder Fronhausen und Gladenbach

     

    Für die Verbandsmitglieder Mitglieder Münchhausen, Wetter und Lahntal

    Hr. Hodes
    Tel.: 06421 95389-13

     
    Bereitschaftstelefon nach 15:15 Uhr und außerhalb der Dienstzeiten: 0176 1950 6150