Zuständigkeiten

Bitte prüfen Sie vor einer Störmeldung, wer für die Behebung der Störung zuständig ist. Für Ihre eigenen Anlagen bis zur Grundstücksgrenze sind Sie selbst verantwortlich, der ZMA ist zuständig für die Anlagen hinter der Grundstücksgrenze. Bezüglich der Kosten sehen Sie bitte in die untenstehende Tabelle.

  Grundstücks-
entwässerungsanlagen
Anschlussleitungen Sammelleitungen
Eigentum Privat Privat ZMA
Betrieb Privat ZMA ZMA
Herstellung/ Unterhaltung Privat ZMA ZMA
Kosten Privat Privat ZMA

Trennsystem

Mischsystem

    Wer meldet die Störung

    Ort der Störung

    Beschreibung

    Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

     

     

    Ansprechpartner - Störfall

    Während der Dienstzeit (Mo-Do 8:30 – 15:15 Uhr, Freitags bis 12:30 Uhr):

    Für die Verbandsmitglieder Lahntal, Wetter, Gladenbach und Münchhausen

    Fr. Becker
    Tel.: 06421 95389-13
    E-Mail: em.becker@zma-mittelhessen.de

    Für die Verbandsmitglieder Rauschenberg und Neustadt

    Hr. Niggemann
    Tel.: 06421 95389-24
    E-Mail: n.niggemann@zma-mittelhessen.de

    Für das Verbandsmitglied Fronhausen

    Fr. Treude
    Tel.: 06421 95389-12
    E-Mail: s.treude@zma-mittelhessen.de

    Bereitschaftstelefon nach 15:15 Uhr und außerhalb der Dienstzeiten: 0176 1950 6150