Bitte prüfen Sie vor einer Störmeldung, wer für die Behebung der Störung zuständig ist. Für Ihre eigenen Anlagen bis zur Grundstücksgrenze sind Sie selbst verantwortlich, der ZMA ist zuständig für die Anlagen hinter der Grundstücksgrenze. Bezüglich der Kosten sehen Sie bitte in die untenstehende Tabelle.
Grundstücks- entwässerungsanlagen |
Anschlussleitungen | Sammelleitungen | |
Eigentum | Privat | Privat | ZMA |
Betrieb | Privat | ZMA | ZMA |
Herstellung/ Unterhaltung | Privat | ZMA | ZMA |
Kosten | Privat | Privat | ZMA |