Kanalsanierungen
Unter Kanalsanierung versteht man verschiedene Verfahrenstechniken zur Sanierung von Abwasserbauwerken und Kanälen um die Funktionstüchtigkeit dieser wieder herzustellen bzw. die Lebensdauer der Anlagen zu verlängern. Die Kanalsanierung unterscheidet sich vom Kanalneubau vor allem darin, dass Straßenoberflächen und Gehwege nicht komplett aufgegraben werden müssen wodurch die Bauzeit und Kosten in einem nicht unerheblichen Maße reduziert werden. Man spricht hier auch von der „grabenlosen Kanalsanierung“. Hierbei benutzt man in den meisten Fällen nur die vorhandenen Einstiegsöffnungen der Schachtbauwerke in den öffentlichen Flächen.
Möglichkeiten und Grenzen der Sanierungsverfahren
Mit den Sanierungsverfahren werden Rohre gegen eindringendes Grundwasser (in die Rohrleitung) sowie austretendes Abwasser (aus der Rohrleitungen) abgedichtet. Ebenfalls wird hierdurch in den meisten Fällen die Standsicherheit der sanierten Abwasseranlage wieder hergestellt. Der Einsatzbereich der Sanierungsverfahren ist realisierbar von DN 100 bis DN 1200 und auch noch darüber hinaus. Bei Nennweiten < DN 200 stoßen die Sanierungsverfahren jedoch an ihre Grenzen.
Verfahrensgruppen
Die Kanalsanierung unterteilt sich in drei Verfahrensgruppen. Diese sind das Reparaturverfahren, das Renovierungsverfahren und die Kanalerneuerung. Man kann diese aus der DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ und dem Merkblatt der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfälle e.V. (DWA) M 143, „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ mit den Teilen 1 bis 20 her leiten. Diese Einteilung findet man auch in den Merkblättern des Rohrleitungssanierungsverbandes e. V. (RSV) wieder, wo für viele Verfahren detailliert Anforderungen, Gütesicherung, Prüfungen sowie geltende Bestimmungen und Normen beschrieben sind.
Bei den meisten Sanierungsverfahren benötigt man für die Zugänglichkeit zu den zu sanierenden Abwasseranlagen Schachtbauwerke. Sind jedoch in dem betreffenden Abschnitt keine Schachtbauwerke vorhanden, muss die Zugänglichkeit zu der zu sanierenden Abwasseranlage über eine partielle Baugrube oder die Errichtung eines neuen Schachtbauwerkes hergestellt werden. Hierdurch entstehen dann jedoch zusätzliche Baukosten.
Am meisten verbreitet ist das sogenannte Schlauchlining welches sich als das am häufigsten eingesetzte Sanierungsverfahren durchgesetzt hat. Hierbei sind vorab sorgfältige Planungsleistungen zu erbringen.
Reparaturverfahren
Die Reparaturverfahren werden bei örtlich begrenzten Schäden angewendet. Dieses können undichte Muffen und Risse, nicht fachgerechte Anbindungen von Hausanschlussleitungen an die Abwasseranlage usw. sein. Hierbei ist bei alle Verfahren für das vorbereiten der zu sanierenden Stelle der Einsatz eines Roboters für das Ab- und/oder Rückfräsen von z.B. Wurzeln oder Hindernissen unumgänglich.
Renovierungsverfahren
Renovierungsverfahren werden ebenfalls bei örtlich begrenzten, sich jedoch wiederholenden Schäden und umfangreichen Schäden angewendet. Hierbei können einzelne oder auch mehrere, hintereinander liegende Abwasserhaltungen (Bereich zwischen zwei bzw. mehreren Schächten) in einem Arbeitsgang abgearbeitet werden.
Grundsätzlich wird bei den Renovierungsverfahren in solche mit Ringraum oder ohne Ringraum (close-fit oder tight-fit) unterschieden. Der typischste Vertreter der Renovierungsverfahren sind die Schlauchliningverfahren.
Hier werden neben den Schlauchliningverfahren auch Rohrliningverfahren eingesetzt. Diese sind Liningrohre aus HD-PE welche den gleichen Aussendurchmesser haben wie der Innendurchmesser des zu sanierenden Rohres. Das hier in die schadhafte Abwasserhaltung einzubringende Rohr ist für den Einbau im Vorfeld querschnittsreduziert und verformt hergestellt worden und wird nach dem Einbau durch den Memory Effekt „Close-Fit“ wieder in seine Ursprungsform rückverformt.
Erneuerungsverfahren
Das Erneuerungsverfahren wird in das grabenlose Verfahren sowie in den konventionellen Rohrleitungstiefbau, der offenen Bauweise, unterteilt. Hierbei wird unterschieden in Erneuerung mit Entfernung der Altleitung (alte Leitung raus, neue Leitung rein) oder ohne Rückbau der Altleitung (neue Leitungstrasse).
Bei der grabenlosen Erneuerung wird vermehrt das „Berstlining-Verfahren“ (Zerstörung und Verdrängung der alten Leitung in das umgebende Erdreich) zur Verlegung der neuen Leitung angewendet.
Schachtsanierung
Die Schachtsanierung ist Bestandteil jeder Sanierungsmaßnahme und in den meisten Fällen auch erforderlich. Die Schächte werden je nach vorzufindenden Schadensbildern saniert. Hierbei wird unterschieden in die Gruppen Gerinne und Auftritt, die Steigeisen, die Schachtwände und die Abdeckung. Bei Sanierungen von Gerinne und Schachtwänden werden entweder mineralische Werkstoffe eingesetzt oder die Auskleidung mit GFK oder anderen Kunststoffen angestrebt.
Hausanschlusssanierung
Die Sanierung von kleinen Kanälen (≤ DN 200), insbesondere die Grundstückentwässerung, stellt in mehrfacher Hinsicht eine Besonderheit dar. Bei Hausanschlusskanälen wechselt, je nach kommunalen Auflagen, der Kanalbetreiber (Hauseigentümer – Eigentümer öffentl. Kanal) im Verlauf der Leitung.
Der entsprechende Hausanschlusskanal (Mischwasser, Schmutzwasser, Regenwasser) sollte standardgemäß über einen Revisionsschacht/schächte auf dem privaten Grundstück verfügen. Die Einbindung an den Hauptkanal erfolgt meist über Formstücke (Stutzen, Abzweige) an der Hauptleitung im Straßenkörper.
Die Sanierung kann durch Erneuerung der Rohre in offener Bauweise oder je nach Schadensbildern mittels grabenlosen Sanierungsverfahren erfolgen.
Kosten Kanalsanierung
Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören bspw. Länge und Durchmesser der Abwasserleitungen, Aufwand für vorbereitende Arbeiten, Rohrreinigungsarbeiten usw.
Die durch die Kanalsanierung entstehenden Kosten werden nicht durch einzelne Anlieger gezahlt sondern über die Abwassergebühren auf die Allgemeinheit umgelegt.