Vor welchen finanziellen
Herausforderungen steht der ZMA?
Bereits mit der Gründung des Zweckverbandes im Jahr 2005 stellte sich heraus, dass der Verband aufgrund der stetig wachsenden Anforderungen an die Abwasserbehandlung mit immer höheren Kosten zu rechnen hat.
Auch wenn das Land Hessen Investitionen in die Abwasserbehandlung teilweise finanziell fördert, kommen auf die einzelne Kommune im Einzelfall z.B. bei einer größeren Kanalbaumaßnahme oder gar der Sanierung einer Kläranlage Kosten zu, die von ihr oft kaum zu tragen sind.
Durch das Bündeln gleicher Aufgaben von sieben Kommunen im ZMA konnten entsprechende Synergien gehoben werden und es findet ein Ausgleich über das Verbandsgebiet statt.
Der Verband hat seit dem 01.01.2019 eine einheitliche Schmutzwassergebühr für alle Gebührenzahler der sieben Kommunen festgelegt. Das kommt dem einzelnen Gebührenzahler zugute, weil nicht mehr einzelne größere Kanalbaumaßnahmen usw. nur auf die Gebührenzahler einer Kommune verteilt werden.
Seit seiner Gründung im Jahr 2005 hat der Verband insgesamt fast 86 Mio. Euro in die Entwässerungseinrichtungen seiner Verbandsmitglieder investiert. Zur Finanzierung dieser Investitionen muss der Verband regelmäßig Darlehen aufnehmen. Ende 2023 hat der Darlehensstand 45 Mio. Euro betragen.
Zu bedenken ist, dass der Verband nur in einem sehr geringen Umfang bestimmen kann, ob er eine Investition tätigt oder nicht. Dem Verband ist, wie allen Kommunen in Hessen, gesetzlich auferlegt, den Zustand der Abwasserkanäle regelmäßig zu untersuchen und festgestellte Schäden teilweise umgehend zu beheben. Gleiches gilt für Kläranlagen, deren Bestimmunen über die Einleitung geklärten Abwassers in ein Gewässer ständig kontrolliert und angepasst werden und entsprechende Investitionen in neue Klärtechnik zur Folge haben.
Auch hier gilt: Gemeinsam ist der Verband besser aufgestellt, kann Synergien nutzen und mit einem guten Finanzmanagement für die Mitgliedskommunen und die Gebührenzahler tätig werden.