Verbandsorgane

Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter eines jeden Verbandsmitgliedes.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit gewählt. Sie müssen den kommunalen Gremien angehören.

Die Verbandsversammlung beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten des Zweckverbandes.

Der Verbandsvorstand

Der Verbandsvorstand besteht aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern, die einem Magistrat bzw. Gemeindevorstand der Verbandsmitglieder angehören müssen und für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungskörperschaften von der Verbandsversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Für jedes Vorstandsmitglied wird ein persönlicher Vertreter gewählt.
Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durch die Verbandsversammlung gewählt. Den Vorsitz im Verbandsvorstand führt der Verbandsvorsitzende, bei Verhinderung sein Stellvertreter.

Der Verbandsvorstand bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor. Er ist an die Beschlüsse der Verbandsversammlung gebunden.

Die Geschäftsführung

Der Verband hat eine/n oder mehrere Geschäftsführer/in/innen zu bestellen. Seine/Ihre Befugnisse werden in der Geschäftsordnung geregelt.